Eidg. Volksinitiative »Für den Schutz vor schädlicher Strahlung! (Millimeterwellen-Initiative)«
Letzter Abgabetermin, der 11.05.2027, in:

'Für den Schutz vor schädlicher Strahlung (Millimeterwellen-Initiative)'
Eidgenössische Volksinitiative
Die Volksinitiative «Für den Schutz vor schädlicher Strahlung! (Millimeterwellen-Initiative)» verlangt, dass die Bevölkerung und die Umwelt vor schädlichen und lästigen Auswirkungen durch die Telekommunikations-Nutzung von Millimeterfrequenzen geschützt werden.
Kernanliegen der Initiative:
1. Sicherheitsprüfung von Millimeterwellen-Technologien vor der Zulassung
Neue Millimeterwellen-Technologien sollen erst nach einer umfassenden Sicherheitsprüfung zugelassen werden.
2. Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (NIS)
Die Bevölkerung soll vor möglicher Belastung durch nichtionisierende Strahlung geschützt werden.
3. Durchsetzung des Vorsorgeprinzips
Bei Unsicherheiten über Gesundheitsrisiken soll das Vorsorgeprinzip konsequent angewendet werden.
4. Studien zu Langzeitfolgen
Es sollen unabhängige Studien zu den langfristigen Auswirkungen von Millimeterwellen durchgeführt werden.
5. Schutz von Tieren und Pflanzen
Auch Tiere und Pflanzen sollen vor möglichen schädlichen Effekten der Millimeterstrahlung bewahrt werden.
Die Initiative wird vom Verein Millimeterwellen.ch lanciert und fordert insbesondere eine konsequentere Umsetzung des verfassungsmässigen Grundsatzes des Vorsorgeprinzips.
Gesundheitsschutz
- Die Bevölkerung wird besser vor potenziellen Risiken neuer Strahlungstechnologien geschützt.
Wissenschaftliche Klarheit
- Langzeitstudien schaffen eine solide Wissensbasis über die tatsächlichen Auswirkungen.
Nachhaltigkeit
- Der Schutz von Tieren und Pflanzen trägt zu einer umweltverträglicheren Technologiepolitik bei.
Vertrauensbildung
- Strengere Prüfungen fördern das Vertrauen der Bevölkerung in die Mobilfunktechnologien.
Rechtssicherheit
- Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips schafft klare und faire Rahmenbedingungen.
Innovationsanreiz
- Hersteller werden motiviert, strahlungsärmere und sicherere Technologien zu entwickeln.
Zum aktuellen Zeitpunkt existiert noch keine organisierte Gruppierung, die öffentlich Gegenargumente zur Millimeterwellen-Initiative vorgebracht hat. Die Argumente der Gegner können erst nach Beginn der Unterschriftensammlung erwartet und eruiert werden.
Text der Verfassungsänderung
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 118 Abs. 2 Bst. d
2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:
d. den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; er sieht vor, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Nutzung keine schädlichen und lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge hat.
1SR 101
Diese Initiative wurde lanciert von folgenden Komitee-Mitgliedern (nach Alphabet Nachname):
Bopp Tabea
Jakob Hansueli
Koller Richard
Präsident Freiheitliche Bewegung Schweiz
Kullmann Samuel
Grossrat (EDU) Thun BE
Meier Rebekka
Ruchet Vincent
Schlegel Peter
Schwander Pirmin
Sommer Andreas
Spitznagel Susanne
Trauffer - von Bergen Manuela
Ulrich Franz
Zbinden Jonathan
Diese Initiative wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Medien
(Es werden nur Artikel veröffentlicht, welche nicht hinter einer Bezahlschranke und per Link aufrufbar sind.)
